BEIHILFE

Die Beihilfen übernehmen bei vorliegender Indikation die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung.
Nach der Beantragung durch den Patienten und der Bewilligung mit Kostenübernahme durch die Krankenkasse kann die
Therapie beginnen. Sollte das beantragte Stundenvolumen nicht ausreichen, können bei Bedarf und entsprechender Indikation Verlängerungsanträge gestellt werden.