BEIHILFE

In der Beihilfeverordnung ist die Kostenübernahme für

  • Kurzzeittherapie
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Psychoanalyse
  • Psychoanalytische Psychotherapie  

bei vorliegender Indikation geregelt. Im Rahmen der probatorischen Sitzungen stellt der Beihilfeberechtigte einen Antrag zur Kostenübernahme. Nach Erhalt der Bewilligung der Kostenübernahme kann die Psychotherapie beginnen.