BEIHILFE
In der Beihilfeverordnung ist die Kostenübernahme für
- Kurzzeittherapie
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Psychoanalyse
- Psychoanalytische Psychotherapie
bei vorliegender Indikation geregelt. Im Rahmen der probatorischen Sitzungen stellt der Beihilfeberechtigte einen Antrag zur Kostenübernahme. Nach Erhalt der Bewilligung der Kostenübernahme kann die Psychotherapie beginnen.
|