KURZZEITTHERAPIE

Die Kurzzeittherapie (tiefenpsychologisch fundiert) ist zur Krankenbehandlung bei gesetzlichen
Krankenkassen zugelassen.
Sie dient der Behandlung von aktuellen Konflikten, die fokussiert behandelt werden können, z. b. Trennungskonflikte oder Arbeitsplatz-konflikte. In einer Kurzeittherapie kann auch abgeklärt werden , ob eine weiterführende Langzeittherapie notwendig
und sinnvoll erscheint.
Die Behandlungsdauer umfasst maximal 25 Sitzungen, die sich über einen Zeitraum von einem halben bis zu etwa einem Jahr erstreckt.

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