KURZZEITTHERAPIE

Die Kurzzeittherapie (tiefenpsychologisch fundiert) ist zur Krankenbehandlung bei privaten
Krankenkassen zugelassen.
Sie dient der Behandlung von aktuellen Konflikten, die fokussiert behandelt werden können, z. b. Trennungskonflikte oder Arbeitsplatz-konflikte. In einer Kurzeittherapie kann auch abgeklärt werden , ob eine weiterführende Langzeittherapie notwendig
und sinnvoll erscheint.
Die Behandlungsdauer umfasst maximal 25 Sitzungen, die sich über einen Zeitraum von einem halben bis zu etwa einem Jahr erstreckt.

Wenn Sie in einer Privaten Krankenkasse versichert sind, benötigen Sie hierfür keine gesonderte Verordnung.

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