PRIVATE KRANKENKASSEN

Privatversicherte bekommen meist ein mit der Kasse vereinbartes Stundenkontingent (z.B. 20-30 Sitzungen pro Kalenderjahr) für Psychotherapie und Psychoanalyse ohne weiteren Antrag erstattet.
Manche Privatkassen entscheiden über die Kostenübernahme nach Prüfung eines vorliegenden Antrags.