PSYCHOTHERAPEUTISCHES GESPRÄCH

Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten eines psychotherapeutischen Gesprächs. Dieses kann von einem Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ausgeführt werden.

Wenn Sie in einer Privaten Krankenkasse versichert sind, benötigen Sie hierfür keine gesonderte Verordnung.

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