QUALITÄTSSICHERUNG

Die Sicherung der Qualität einer Behandlung hängt zunächst von einer fundierten Ausbildung des/der Therapeuten/in ab. Nach einem abgeschlossenen Medizinstudium kann die psychotherapeutische und psychosomatische Qualifikation über eine mehrjährige spezifische Facharztausbildung erworben werden.
Eine Zusatzqualifikation für Psychotherapie benötigt eine mindestens dreijährige fundierte Ausbildung.
Die Zusatzqualifikation Psychoanalyse umfasst eine mindestens sechsjährige Ausbildung mit umfangreicher theoretischer und praktischer Wissensvermittlung unter kontinuierlicher Supervision. In dieser absolviert der spätere Analytiker eine mehrjährige Lehranalyse, um seine eigene Persönlichkeit zu ergründen und weiterzuentwickeln, insbesondere zum Schutze des Patienten, damit dieser nicht durch Ungelöstheiten in der Person des Therapeuten belastet oder beeinträchtigt wird.

Der Gesetzgeber hat zur Qualitätssicherung die Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung erlassen.

Die Ärztekammern und die kassenärztlichen Vereinigungen haben dies in einer Verpflichtung zur regelmäßigen fachlichen, theoretischen wie praktischen Fortbildung in Form von Supervision, Qualitätszirkeln und der Teilnahme an Fachtagungen und Kongressen umgesetzt. Dieser müssen alle an der Patientenversorgung beteiligten Berufsgruppen nachweislich nachkommen.