SCHWEIGEPFLICHT

Ärzte sind zur Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht verpflichtet. Im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung ist dies aus ethischen Gründen in besonderem Maße zu berücksichtigen, damit in einem vertrauensvollen Beziehungsverhältnis fruchtbar gearbeitet werden kann.   
Alle Informationen, die der Therapeutin persönlich, per Telefon-Anrufbeantworter oder in Schriftform zukommen, werden streng vertraulich behandelt, gelangen nicht an Dritte und werden nur zu ihrem bestimmungsgemäßen Zweck verwendet.